Polizeiliches Führungszeugnis wo beantragen

Wenn ich ein behördliches Führungszeugnis benötige so muss ich das 14. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ich dieses noch nicht erreicht haben, so haben die Eltern das Recht die Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde vorzunehmen. Im Falle das ich aus einem bestimmten Grund einen gesetzlichen Vertreter zugeteilt bekommen habe, besteht die Möglichkeit, dass dieser in meinem Namen die Antragstellung vornimmt. Geregelt ist dies durch den § 30 BZRG des bürgerlichen Gesetzbuches in dem ich alle Bestimmungen und Regelungen bezüglich des polizeilichen Führungszeugnisses einsehen kann.

Kann nur ich einen Antrag auf Ausstellung

eines Führungszeugnisse stellen?

Abgesehen vom Fall, dass ich noch minderjährig bin, habe ich die Möglichkeit meine Eltern oder einen behördlich bestellten Erziehungsberechtigten, um die Antragstellung zu bitten. Dieser kann dann unter Vorlage, welcher beweist, dass er der Erziehungsberechtigte ist, die Antragstellung für mich beantragen.

Kann ich das Führungszeugnis auch schriftlich beantragen?

Auch das ist möglich. Hierzu stelle ich einen formlosen Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses. Darin enthalten müssen neben dem Familiennamen, mein Vorname, Adresse und der Nachweis der Staatsangehörigkeit von mir enthalten sein. Wenn ich diese Form der Beantragung wähle, muss ich allerdings meine Unterschrift amtlich und öffentlich beglaubigen lassen. Dies kann von einem Notar oder einem Rechtsanwalt aber auch einer anderen rechtlich-öffentlichen Person vorgenommen werden. Eine schriftliche Bevollmächtigung für eine dritte Person wird von Amts wegen nicht zugelassen.

Wann erhalte ich kein Führungszeugnis?

Die Ausstellung eines solchen Zeugnis kann dann verweigert werden, wenn ich zum Beispiel neben der deutschen Staatsbürgerschaft noch eine andere habe.